ietrecht



Die Kai Werner Rechtsanwalts-GmbH hat sich auf das Mietrecht spezialisiert. Hierbei spielt es keine Rolle ob es sich um das Mietrecht von Wohnungen oder um Gewerbemietrecht handelt. Innerhalb des Mietrechts spielt das Recht der Betriebskosten eine große Rolle. Die Überprüfung von Betriebskostenabrechnungen wird für den Mieter immer wichtiger. Hier geht es um sein Geld. Im Schnitt werden durch die Rechtsanwälte ca. 1000 Betriebskostenabrechnungen pro Jahr geprüft.

Das Mietrecht spielt eine zentrale Rolle für die Funktionsfähigkeit von Wohnungsmärkten und einem fairen Ausgleich der Interessen von Mietern und Vermietern. Außerdem leistet es einen wichtigen Beitrag zur zukunftsfähigen Fortentwicklung der Wohnungsbestände.

Das Wohnraummietrecht versteht sich als jener Teil des Mietrechts, welcher als Sondervorschrift, die Bedeutung der Wohnung als Mittelpunkt des Lebens und im Rahmen des sozialen Mietrechts ebenso eine mögliche wirtschaftliche Unterlegenheit des Mieters in ihren Mittelpunkt stellt.

Die Regelungen des Wohnraummietrechtes finden sich in den §§ 549 ff BGB als auch in den §§ 535 ff BGB. Als Wohnraum definiert ist im Gesetz jeder Bestandteil eines Gebäudes, der zu einer dauerhaft gedachten Wohnnutzung privater Art bestimmt und geeignet ist. Ein Hotelzimmer entspricht dieser Beschreibung nicht.

Im Wohnraummietrecht verankert finden sich Vorschriften zu den Betriebskosten, zu Miete und Mieterhöhungen, dem Wechsel der Vertragspartner, der Form des Mietvertrages, zur Kündigung sowie zur Höhe der Kaution, zu den Betriebskosten und dem Vermieterpfandrecht, letztlich die Regelungen zu Zeitverträgen. Etliche der Vorschriften des Wohnraummietrechts sind auch für Geschäftsräume, also sonstige Räume nach § 578 BGB. Wichtige Gesetze die hier ebenfalls zum Tragen kommen sind einmal die Betriebskostenverordnung sowie weiter die Heizkostenverordnung. Handelt es sich bei den Räumen um öffentlich geförderten Wohnraum, sind die Einschränkungen durch das Gesetz nach den Paragraphen des WoFG sowie des WoBindG noch weitergehend.