EG - Recht



Das bundesdeutsche Wohnungseigentumsgesetz (WEG, seltener auch WoEigG) vom 15. März 1951 regelt im Falle einer entsprechenden formellen Teilung eines Grundstücks durch Teilungserklärung das Eigentum an den einzelnen Wohnungen oder Gebäuden (Wohnungseigentum), an nicht zu Wohnzwecken genutzten Räumen oder Flächen (Teileigentum) und das Gemeinschaftseigentum am gemeinsamen Gebäude oder Grundstück. Bei diesem Rechtsgebiet geht es um die vertikale Aufteilung von Eigentum.

Das WEG-Recht ist für Wohnungseigentümer von großer Bedeutung, da es Regeln für die Eigentümer untereinander festlegt. In einer Eigentümergemeinschaft werden bestimmte Kosten und Nutzungen innerhalb der Gemeinschaft aufgeteilt, Entscheidungen können nur durch die Wohnungseigentümerversammlung getroffen werden. Das WEG-Recht enthält dabei auch Regelungen bezüglich des Ablaufs, der Beschlussfähigkeit und der Beschlussfassung innerhalb der Eigentümerversammlung. Die Versammlung wird von dem Verwalter mindestens einmal im Jahr einberufen. Alle hier getroffenen Beschlüsse sind schriftlich festzuhalten und zu sammeln